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Cannabis Social Clubs: Revolution im Grünen – Gemeinsam für eine Neue Ära der Cannabis-Kultur

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Kernkonzept der Cannabis Social Clubs Kurzfassung

Cannabis Social Clubs (CSC) sind bisher primär als Interessengruppen bekannt, die sich aktiv für die Legalisierung von Cannabis einsetzen. Mit der bevorstehenden Änderung der gesetzlichen Lage wandelt sich ihre Rolle: CSCs werden künftig als Gemeinschaften agieren, die den Anbau von Cannabis organisieren und dieses exklusiv an ihre Mitglieder für den Eigenkonsum weitergeben.

Gemeinschaftlicher Anbau im Fokus: Ein zentrales Merkmal der CSCs ist der gemeinschaftliche Cannabisanbau. Hierbei liegt der Fokus auf der Transparenz der Inhaltsstoffe und der Einhaltung hoher Qualitätsstandards. Wichtig ist hierbei, dass die Produktion ausschließlich auf den Bedarf der Mitglieder ausgerichtet ist und keinerlei Gewinnorientierung verfolgt.

Rechtliche Aspekte bei der Gründung eines CSC: Die Gründung eines CSC erfordert eine sorgfältige Beachtung gesetzlicher Vorgaben. Dies macht die Konsultation juristischer Expertise unerlässlich. Rechtlich werden CSCs als Vereine eingestuft und müssen daher ein Exekutivkomitee bilden sowie eine Satzung und Statuten festlegen. Besondere Aufmerksamkeit gilt den spezifischen Regelungen bezüglich der Mitgliederakquisition und des Anbaus.

Finanzielle Aspekte und infrastrukturelle Anforderungen: Die Gründungskosten für einen CSC belaufen sich auf etwa 150€. Zusätzlich müssen die individuellen Betriebskosten des CSC berücksichtigt werden, zu denen unter anderem die Einrichtung von gesicherten Lagerräumen und entsprechenden Schutzmaßnahmen zählen.

Zusammenfassung: Cannabis Social Clubs stehen vor einer bedeutenden Transformation, die neue Möglichkeiten im Bereich des Cannabisanbaus und -konsums eröffnet. Während sie sich auf die gemeinschaftliche Produktion und Qualitätssicherung konzentrieren, müssen sie gleichzeitig rechtliche und finanzielle Aspekte sorgfältig managen.

Was versteht man unter einem Cannabis Social Club?

Ein Cannabis Social Club (CSC) ist eine Gemeinschaft, die sich dem legalen Anbau von Cannabis für den persönlichen Gebrauch ihrer Mitglieder widmet, und zwar ohne die Absicht, damit Gewinne zu erzielen. Aktuell befindet sich der Gesetzesvorschlag zu CSCs noch in der Diskussion, jedoch wird erwartet, dass bis Ende 2023 konkretere Entscheidungen getroffen werden.

Innerhalb eines CSC haben Mitglieder die Möglichkeit, sich gegenseitig auszutauschen, ihre Erfahrungen zu teilen und bei Bedarf das notwendige Equipment für den Eigenanbau von Cannabis zu beschaffen. Die Grundidee hierbei ist, ein Beispiel für einen sicheren, verantwortungsbewussten und gesellschaftlich akzeptablen Umgang mit Cannabis zu schaffen.

Richtlinien für Cannabis Social Clubs

Cannabis-Ausgabelimit pro Mitglied

In Cannabis Social Clubs (CSCs) darf jedem Mitglied pro Monat maximal 25g Cannabis auf einmal und insgesamt nicht mehr als 50g ausgegeben werden. Für Mitglieder unter 21 Jahren liegt das monatliche Limit bei 30g.

Mitgliedschaft und Mitgliederzahl

Es ist jedem Mitglied nur gestattet, in einem einzigen CSC aktiv zu sein. Dies dient der Kontrolle des Konsums. Die Gesamtmitgliederzahl eines CSC darf 500 Personen nicht überschreiten. Volljährigkeit, also ein Mindestalter von 18 Jahren, ist Voraussetzung für die Mitgliedschaft.

Verantwortung und Prävention

Jeder CSC muss Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragte ernennen. Diese sind für das Wohlbefinden der Mitglieder und die Einhaltung der Vereinsregeln verantwortlich.

Werbung und Konsumrichtlinien

Werbung für den Verein oder seine Produkte ist untersagt, um den nichtkommerziellen Charakter des CSCs zu wahren. In den Vereinsräumen ist der Konsum von Cannabis und Alkohol verboten, um einen sicheren und gesundheitsbewussten Ort für alle Mitglieder zu schaffen.

Gründungsprozess eines Cannabis Social Clubs in Deutschland

Grundvoraussetzungen für die Clubgründung

Zur Gründung eines Cannabis Clubs in Deutschland sind mindestens sieben Gründungsmitglieder notwendig. Die Mitgliederanzahl eines solchen Clubs ist auf maximal 500 begrenzt. Alle Mitglieder müssen einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Nach der Gründung ist die Erlaubnis für die Cannabisproduktion bei einer zuständigen Behörde einzuholen.

Notwendige Unterlagen und Informationen

Zur Beantragung gehören das Gründungsdatum, der Eintrag im Vereinsregister und persönliche Daten des Vorstands sowie der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, einschließlich ihrer Anschriften und Kontaktmöglichkeiten. Der Club muss außerdem seine Räumlichkeiten, Anbauflächen und die geplante Jahresproduktion an Cannabis angeben. Ein Sucht- und Präventionsbeauftragter mit spezifischen Kenntnissen muss ernannt werden, um umfassenden Jugend- und Gesundheitsschutz sowie Suchtprävention sicherzustellen. Ein entsprechendes Konzept hierzu ist den Behörden vorzulegen.

Schrittweise Anleitung zur Vereinsgründung

  1. Mitgliederfindung: Suche zunächst nach sieben Gründungsmitgliedern. Solltest du nicht genügend Mitglieder finden, kannst du einen nicht rechtsfähigen Verein gründen und später eintragen lassen.
  2. Vereinssatzung erstellen: Die Satzung, unterschrieben von mindestens sieben Mitgliedern, ist essenziell. Sie regelt unter anderem die Bestimmungen zum Vorstand.
  3. Gründungsversammlung: Hierbei wird der Name des Clubs festgelegt und ein Vorstand gewählt. Der Vorstand sollte zuverlässig sein und keine Vorstrafen aufweisen, da er haftbar bei Verstößen gegen Vorschriften ist.
  4. Prüfung der Gemeinnützigkeit: Beantragt die Anerkennung als gemeinnützige Organisation beim Finanzamt, um Steuervorteile zu erhalten. Dafür ist eine ordnungsgemäße Buchführung und ein eigenes Bankkonto erforderlich.
  5. Eintragung ins Vereinsregister: Der gewählte Vorstand ist verantwortlich für die Eintragung des Vereins ins Vereinsregister.

Elemente der Vereinssatzung für einen Cannabis Club

Die Vereinssatzung eines Cannabis Clubs bietet Gestaltungsspielraum, muss jedoch folgende Kernfragen adressieren:

  1. Vereinsname: Was ist die offizielle Bezeichnung des Vereins?
  2. Vereinssitz: Wo befindet sich der offizielle Sitz des Vereins?
  3. Vereinszweck: Was sind die Hauptziele und der Zweck des Vereins?
  4. Eintragung: Ist vorgesehen, den Verein ins Vereinsregister eintragen zu lassen?
  5. Mitgliedschaftsregelung: Wie werden Eintritt und Austritt der Mitglieder geregelt?
  6. Mitgliedsbeiträge: Sind Beiträge von den Mitgliedern zu entrichten? Falls ja, wie werden diese festgelegt?
  7. Vorstandsbildung: Welche Bestimmungen regeln die Bildung des Vorstands?
  8. Mitgliederversammlung: Unter welchen Bedingungen wird eine Mitgliederversammlung einberufen?
  9. Einberufungsform: In welcher Form erfolgt die Einberufung der Mitgliederversammlung?
  10. Beschlussdokumentation: Wie werden Beschlüsse des Vereins festgehalten und dokumentiert?

Anforderungen an Vertretungsberechtigte in einem Cannabis Club

Vertretungsberechtigte Personen eines Cannabis Clubs müssen bestimmte Kriterien erfüllen:

  1. Geschäftsfähigkeit: Sie müssen voll geschäftsfähig sein.
  2. Zuverlässigkeit: Es wird eine spezielle Zuverlässigkeit im Umgang mit Cannabis und Vermehrungsmaterial vorausgesetzt.
  3. Strafrechtliche Vergangenheit: Personen, die in den letzten fünf Jahren wegen einer Straftat verurteilt wurden, dürfen nicht vertretungsbefugt sein. Dies gilt jedoch nicht für Delikte, die nach dem neuen Betäubungsmittelgesetz nicht mehr als Straftat gelten. In solchen Fällen kann eine Löschung des Strafeintrags beantragt werden.
  4. Erforderliche Zuverlässigkeit: Fehlt die notwendige Zuverlässigkeit, etwa aufgrund von Drogenkonsum oder psychischen Erkrankungen, kann die Behörde die Erlaubnis zur Vertretung verweigern.

Grundlegende Anforderungen für Cannabis Clubs

Sicherheit und Schutz des Cannabis

Cannabis muss effektiv vor unbefugtem Zugriff geschützt werden. Dies umfasst Sicherheitsmaßnahmen wie Umzäunungen, einbruchsichere Türen und Fenster sowie Sichtschutz, um visuelle Einsicht von außen zu verhindern.

Einhaltung öffentlicher Interessen

Anbau und Abgabe von Cannabis dürfen nicht gegen das öffentliche Interesse verstoßen, insbesondere nicht hinsichtlich Umweltbelastungen oder Belästigungen für die Allgemeinheit.

Auflagen für die Clubmitgliedschaft und -betrieb

  • Zutritt zu Cannabisclubs ist ausschließlich Erwachsenen gestattet, wobei eine strenge Alterskontrolle erforderlich ist.
  • Eine Doppelmitgliedschaft in mehreren Clubs ist nicht zulässig.
  • Der Anbau darf nicht an Dritte delegiert werden.
  • Bei wiederholten Verstößen drohen Bußgelder, Lizenzentzug sowie strafrechtliche Konsequenzen.
  • Der Anbau ist auf den Bedarf der Mitglieder beschränkt; Berichts- und Dokumentationspflichten sind einzuhalten.
  • Der Import und Export von Cannabis ist untersagt.
  • Die Mitgliederzahl pro Club ist auf 500 beschränkt.
  • Cannabis darf nur an Clubmitglieder abgegeben werden.
  • Qualitätsstandards für den Anbau sind vorgeschrieben; dies könnte auch die Verwendung eines THC-Messgeräts einschließen, um die Grenzwerte einzuhalten.
  • Der Konsum innerhalb der Clubräumlichkeiten ist verboten, ebenso die Ausgabe von Tabak, Alkohol und anderen Genussmitteln.
  • Jugendschutz und Präventionsmaßnahmen sind obligatorisch.
  • Es gelten Mindestschutzmaßnahmen, um unbefugten Zugriff zu verhindern.
  • Ein Werbeverbot für Cannabis und Cannabis Clubs ist vorgesehen, wobei sachliche Informationen zulässig sein sollen.

Cannabisproduktion in Clubs: Regeln und Richtlinien

Gewinnverbot und Beschäftigungsregelungen

Cannabis Clubs dürfen keine Gewinne erzielen, haben jedoch die Möglichkeit, sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter anzustellen. Sowohl diese Mitarbeiter als auch die Vereinsmitglieder sind berechtigt, Cannabis anzubauen und zu produzieren. Die Beauftragung externer Dritter für den Anbau ist jedoch nicht gestattet.

Qualitätskontrollen und Produktinformationen

Die Clubs sind verpflichtet, regelmäßige Stichproben zur Qualitätsüberprüfung des produzierten Cannabis durchzuführen. Bei der Abgabe des Produkts müssen die Beipackzettel detaillierte Informationen enthalten, darunter das Gewicht, das Erntedatum, das Mindesthaltbarkeitsdatum, die Cannabis-Sorte sowie Angaben zum THC- und CBD-Gehalt. Zusätzlich ist es erforderlich, dass die Clubs Aufklärungsmaterial bereitstellen.

Dokumentationsanforderungen für Cannabis Clubs

Umfassende Dokumentation

Cannabis Clubs sind verpflichtet, detailliert zu dokumentieren, von wem und in welcher Menge sie Vermehrungsmaterial erhalten. Sie müssen ebenso aufzeichnen, wie viel Material und Cannabis sie aktuell lagern und welche Mengen an welche Mitglieder abgegeben wurden.

Qualitäts- und Aufbewahrungsstandards

Die Dokumentation muss kontinuierlich und in ausreichender Qualität erfolgen. Alle relevanten Unterlagen sind für einen Zeitraum von fünf Jahren aufzubewahren. Bei Bedarf müssen diese elektronisch an die zuständige Behörde übermittelt werden.

Jährliche Berichterstattung

Bis Ende Januar jeden Jahres müssen die Clubs der Behörde einen Bericht vorlegen, der Auskunft über die produzierte, abgegebene und vernichtete Menge an Cannabis gibt.

Mitgliedsbeiträge in Cannabis Social Clubs

Kostenstruktur und Gewinnverbot

Cannabis Social Clubs und Anbauvereinigungen, die als Vereine fungieren, dürfen keine Gewinne erzielen. Daher beschränken sich die Mitgliedsbeiträge auf die Deckung der Selbstkosten des Clubs. Die genaue Höhe dieser Beiträge kann variieren und ist abhängig von jedem einzelnen Club.

Regionale Unterschiede und Zusatzkosten

In Großstädten könnten die Beiträge tendenziell höher sein, da hier oft mit höheren Mietpreisen für Räumlichkeiten und Anbauflächen zu rechnen ist. Zusätzlich zur Grundpauschale könnten die Clubs zusätzliche Gebühren pro erworbenem Gramm Cannabis erheben, um die Kosten fairer unter den Mitgliedern aufzuteilen.

Überwachungsprozess durch Behörden bei Cannabis Social Clubs

Zuständigkeit und Befugnisse der Behörden

Die Überwachung der Cannabis Social Clubs erfolgt durch Behörden, deren genaue Bezeichnung noch zu klären ist. Diese Behörden sind verantwortlich dafür zu prüfen, ob die Clubs die gesetzlichen Vorgaben zur Cannabisproduktion einhalten. Sie haben die Befugnis, die Abgabe von Cannabis zu untersagen, eine Überprüfung der Anbauvereinigung durchzuführen, sowie gegebenenfalls die Vernichtung von Cannabis zu veranlassen und den Club temporär zu schließen.

Inspektionsrechte

Im Rahmen der Überwachung haben die Behörden das Recht, die Räumlichkeiten der Anbauvereinigungen zu betreten und zu inspizieren. Dies dient der Sicherstellung, dass alle Vorschriften eingehalten werden und der Betrieb der Clubs den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Ergänzung: Dokumentation und Berichterstattung

Zusätzlich zu den Inspektionen sind die Clubs verpflichtet, umfassende Dokumentationen zu führen und regelmäßig Berichte an die Behörden zu übermitteln. Diese Berichte können Informationen über die produzierten Cannabis-Mengen, Lagerbestände und Abgabe an Mitglieder enthalten. Durch diese Dokumentations- und Berichtspflicht wird eine zusätzliche Ebene der Kontrolle und Transparenz geschaffen, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen.

Wie geht es Weiter:

Nach der Gründung eines Cannabis Social Clubs (CSC) in Deutschland gibt es eine Reihe von Richtlinien und Vorschriften, die sorgfältig beachtet und umgesetzt werden müssen, um den reibungslosen Betrieb des Clubs sicherzustellen. Hier sind die wichtigsten Aspekte, die beachtet werden müssen:

  1. Sicherung der Räumlichkeiten: Die Räumlichkeiten und Anbauflächen des CSC müssen ausreichend gesichert sein. Dies umfasst Maßnahmen wie einbruchsichere Türen und Fenster, Umzäunungen und Sichtschutz für Gewächshäuser, um Diskretion zu wahren.
  2. Mindestabstände zu sensiblen Einrichtungen: Die Bundesländer können Mindestabstände zwischen CSCs und Schulen, Kindergärten und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen festlegen, um negative Einflüsse auf Kinder und Jugendliche zu minimieren.
  3. Gesundheits- und Jugendschutzkonzept: Jeder CSC muss ein solches Konzept erstellen und einen Sucht- und Präventionsbeauftragten benennen, der regelmäßige Schulungen absolvieren muss.
  4. Vorlage eines Führungszeugnisses: Vorstandsmitglieder der CSCs müssen ein Führungszeugnis vorlegen, um sicherzustellen, dass Personen mit relevanten Vorstrafen nicht in verantwortlichen Positionen tätig sind.
  5. Dokumentations- und Meldepflichten: CSCs müssen detailliert dokumentieren, woher sie ihre Samen beziehen, wie viele Pflanzen angebaut werden und wie viel Cannabis an jedes Mitglied abgegeben wird. Diese Informationen müssen jährlich den Behörden übermittelt werden.
  6. Beschränkungen bei der Clubmitgliedschaft: Die Mitgliedschaft in CSCs ist auf maximal 500 Personen pro Club begrenzt, und kein Mitglied darf Teil mehrerer Clubs sein.
  7. Einhaltung von Grenzwerten und Qualitätskontrollen: CSCs müssen sicherstellen, dass Grenzwerte für Pflanzenschutz- oder Düngemittelrückstände eingehalten werden und regelmäßige Qualitätskontrollen durchführen.
  8. Verbot des Cannabiskonsums in und um die Clubräumlichkeiten: Das Gesetz verbietet den Konsum von Cannabis im Club selbst sowie in einem Radius von 250 Metern um die Clubräumlichkeiten herum.
  9. Beschränkungen des öffentlichen Cannabiskonsums: Der Konsum von Cannabis in Fußgängerzonen zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr abends ist untersagt.
  10. Erlaubnis für Einzelpersonen: Einzelpersonen dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis bei sich tragen und maximal drei Pflanzen für den persönlichen Gebrauch zu Hause anbauen.

Diese Richtlinien stellen sicher, dass der Betrieb von CSCs in einer kontrollierten und überwachten Umgebung stattfindet, wobei der Schwerpunkt auf der Sicherheit, dem Jugendschutz und dem Schutz der Mitgliederinteressen liegt. Die Einhaltung dieser Regeln ist entscheidend für den legalen Betrieb von CSCs in Deutschland​.

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