Deutschland und die Cannabis Legalisierung
Alles was du über die Cannabis Legalisierung wissen solltest.
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Am 1. April 2024 trat das neue Cannabisgesetz (CanG) in Deutschland offiziell in Kraft und markiert damit einen bedeutenden Wandel in der deutschen Drogenpolitik. Mit dem Gesetz ist der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum und bis zu 50 Gramm zu Hause legal. Es erlaubt Erwachsenen außerdem den Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen für den Eigenkonsum. Eine Weitergabe des selbst angebauten Cannabis bleibt jedoch untersagt, ebenso wie der Konsum in der Nähe von Schulen, Kitas oder in Fußgängerzonen tagsüber. Minderjährige sind weiterhin von der Legalisierung ausgeschlossen, und der Konsum in ihrer Gegenwart ist strikt verboten.
Das Gesetz umfasst ein zweistufiges Modell: Zunächst ist nur der private Anbau und der gemeinschaftliche Anbau in sogenannten „Anbauvereinigungen“ erlaubt, die als nicht-kommerzielle Clubs organisiert sein müssen und maximal 500 Mitglieder haben dürfen. Jede dieser Vereinigungen darf Mitglieder bis zu 50 Gramm Cannabis pro Monat zur Verfügung stellen. Eine zweite Stufe, die regionalen Modellprojekten vorbehalten ist, soll in den nächsten Jahren den kommerziellen Verkauf über lizensierte Fachgeschäfte testen. Dieses Modell soll wissenschaftlich begleitet und nach fünf Jahren evaluiert werden.
Das neue Gesetz zielt auf eine kontrollierte Abgabe und Regulierung ab, um die gesundheitlichen Risiken durch Schwarzmarktkonsum zu verringern und insbesondere den Kinder- und Jugendschutz zu stärken. Erste Auswirkungen werden voraussichtlich 2025 durch eine offizielle Evaluation bewertet.
Falls ihr Fragen habt oder weitere Informationen benötigt, könnt ihr sie uns jederzeit stellen oder Kommentare hinterlassen – wir bemühen uns, euch umfassend auf dem neuesten Stand zu halten!
Fragen & Antworten zur Cannabis Legalisierung
Mit der Entlassung von medizinischem Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) wird der Zugang erleichtert: Ärzte haben nun weniger Dokumentationsaufwand, und Patienten müssen nicht mehr erst andere Medikamente erfolglos ausprobieren, bevor sie Cannabis erhalten. BtM-Gebühren entfallen, und die Rezeptgültigkeit beträgt nun 28 Tage. E-Rezepte ermöglichen eine schnellere Zustellung über Telemedizin und Versandapotheken, was vor allem die Versorgungszeiten verkürzt.
Der Bundesrat billigte das Cannabisgesetz am 22. März 2024, womit es am 1. April 2024 in Kraft trat. Anträge auf Einberufung eines Vermittlungsausschusses wurden abgelehnt, was den Weg für die Legalisierung frei machte. Dies war ein bedeutender Schritt zur Entkriminalisierung und Regulierung von Cannabis in Deutschland.
Cannabis ist seit dem 1. April 2024 für Volljährige legal, unterliegt jedoch weiterhin strengen Kontrollen. Besitz, Anbau und Konsum außerhalb der erlaubten Mengen bleiben strafbar, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Vor der Legalisierung war Cannabis vollständig im BtMG gelistet und somit illegal, mit Ausnahmen für den medizinischen Gebrauch.
Der Konsum, Besitz und Anbau von Cannabis bleibt für Minderjährige strikt verboten. In der Nähe von Schulen, Kitas oder Spielplätzen ist der Konsum ebenfalls untersagt. Verstöße werden mit Präventionsprogrammen geahndet, und Eltern sowie Jugendämter können informiert werden
Nach der Legalisierung bleibt der Konsum an Orten in der Nähe von Schulen, Kindergärten und Spielplätzen sowie in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr verboten. Ziel dieser Regelungen ist es, Minderjährige zu schützen und den öffentlichen Raum zu regulieren.
Erlaubt sind bis zu 25 Gramm im öffentlichen Raum und bis zu 50 Gramm in der eigenen Wohnung. Erwachsene dürfen außerdem bis zu drei Pflanzen für den Eigenkonsum anbauen, vorausgesetzt, sie sind nicht zugänglich für Minderjährige.
Erwachsene dürfen bis zu drei weibliche, blühende Pflanzen anbauen. Die Pflanzen und das geerntete Material müssen gegen Diebstahl gesichert und für Kinder unzugänglich sein. Die maximale Menge für die Ernte beträgt 50 Gramm, die ausschließlich für den Eigenverbrauch vorgesehen ist.
Cannabis Social Clubs sind nicht-kommerzielle Vereine, in denen bis zu 500 Mitglieder gemeinschaftlich Cannabis anbauen dürfen. Die Abgabe erfolgt nur an Mitglieder, wobei pro Monat maximal 50 Gramm pro Mitglied erlaubt sind. Die Clubs müssen strenge Vorschriften zu Sicherheit und Jugendschutz einhalten.
Die Kosten für die Mitgliedschaft decken lediglich die Betriebskosten und variieren je nach Standort und Ausstattung des Clubs. In Großstädten könnten die Beiträge wegen höherer Mietkosten teurer sein. Möglicherweise werden pro Gramm erworbenen Cannabis zusätzliche Gebühren erhoben.
Ein Modellprojekt ist für 2025 geplant: In ausgewählten Regionen werden lizensierte Fachgeschäfte unter wissenschaftlicher Begleitung Cannabis verkaufen. Das Vorhaben wird derzeit von der EU-Kommission geprüft und könnte, bei erfolgreicher Einführung, auf weitere Regionen ausgeweitet werden.
Autofahren unter Cannabiseinfluss bleibt verboten. Der THC-Grenzwert liegt bei einem Nanogramm pro Milliliter Blutserum, was oft zu Problemen führt, da THC lange nach dem Konsum im Blut nachweisbar ist. Eine Expertenkommission arbeitet derzeit an einem neuen, praxisnahen Grenzwert.
Wer die erlaubten Mengen überschreitet, kann mit Bußgeldern und Strafen rechnen. Größere Verstöße werden strafrechtlich verfolgt, besonders der Handel und die Abgabe an Minderjährige, was streng geahndet wird.
Ja, Verurteilungen wegen Besitzes oder Anbaus kleiner Mengen Cannabis können auf Antrag aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden. Aktuelle Verfahren werden eingestellt.
Die Bundesregierung möchte den illegalen Markt eindämmen, den Gesundheitsschutz verbessern und durch Präventionsmaßnahmen den Konsum, insbesondere bei Jugendlichen, verringern. Das Gesetz soll eine sichere und kontrollierte Verfügbarkeit für Erwachsene schaffen.
Der Richterbund und die Polizei bemängeln eine mögliche Überlastung der Justiz und eine potenzielle Mehrbelastung der Exekutive. Kinder- und Jugendmediziner warnen zudem vor möglichen gesundheitlichen Risiken für junge Menschen. Kritiker bezweifeln, dass das Gesetz den Schwarzmarkt wirksam eindämmen kann.
Die Umsetzung der Legalisierung erfolgt in Zusammenarbeit zwischen dem Bundesgesundheitsministerium, dem Bundesministerium für Justiz und den Landesbehörden. Anbauvereinigungen sowie die Einhaltung der Besitzmengen werden streng überwacht, und regionale Polizeibehörden kontrollieren die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Eine erste Evaluierung des Gesetzes ist für 2025 geplant, wobei die Auswirkungen auf Jugend- und Gesundheitsschutz im Fokus stehen.
Unternehmen haben weiterhin das Recht, Drogentests durchzuführen und den Konsum von Cannabis während der Arbeitszeit oder auf dem Gelände zu untersagen. In sicherheitsrelevanten Berufen bleibt es in der Verantwortung der Arbeitnehmer, nicht unter Drogeneinfluss zu arbeiten. Arbeitgeber dürfen weiterhin Regelungen zur Einhaltung der Verkehrssicherheit und zur Vermeidung von Risiken am Arbeitsplatz treffen.
Anbauflächen der Cannabis Social Clubs müssen gut gesichert und vor dem Zugriff durch Nicht-Mitglieder geschützt sein. Das Anbaugelände darf keine auffälligen Schilder tragen und muss gewisse Abstände zu Schulen und Kindertagesstätten einhalten. Jeder Verein muss zudem einen Jugendschutz- und Präventionsbeauftragten benennen.
Das Modellprojekt ist als wissenschaftlich begleiteter Versuch in ausgewählten Regionen geplant, um die gesellschaftlichen und gesundheitlichen Auswirkungen des kommerziellen Verkaufs von Cannabis zu untersuchen. Dieses Projekt soll mögliche Risiken identifizieren und ein sicheres Umfeld schaffen. Die EU-Kommission prüft derzeit, ob dieses Modell mit den EU-Vorgaben kompatibel ist
Deutschland muss im Rahmen internationaler Abkommen, wie dem Schengener Abkommen, sicherstellen, dass der grenzüberschreitende Transport von Cannabis weiterhin eingeschränkt bleibt. Die Bundesregierung steht hierzu in Abstimmung mit der EU-Kommission, um die Legalisierung so zu gestalten, dass internationale Verpflichtungen eingehalten werden.
Der Konsum von Cannabis in öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt untersagt. Das Gesetz regelt den Konsum ausschließlich in privaten und bestimmten öffentlichen Räumen und schließt den Konsum in Bussen, Bahnen und auf Bahnhöfen aus, um eine sichere und komfortable Nutzung dieser Verkehrsmittel für alle zu gewährleisten
Ja, Minderjährige, die beim Cannabiskonsum erwischt werden, werden in Präventionsprogramme verwiesen. Diese Programme bieten Aufklärung und Unterstützung, um gesundheitliche Schäden und eine mögliche Abhängigkeit zu vermeiden. Der Konsum durch Minderjährige bleibt weiterhin illegal und wird durch das Jugendamt und die Polizei entsprechend behandelt.
Wie geht es nun weiter mit der Cannabis-Legalisierung?
Mit der Verabschiedung des neuen Cannabisgesetzes CanG ist der Grundstein für eine legale Nutzung und den Eigenanbau in Deutschland gelegt. Doch die endgültige Umsetzung und weitere Schritte werden genau überwacht und wissenschaftlich begleitet.
Geplante Evaluierung
Ein zentraler Punkt ist die Evaluierung des Gesetzes: Zum 1. Oktober 2025 ist eine erste Analyse der Auswirkungen auf Konsumverhalten, Jugendschutz und Gesundheitsprävention vorgesehen. Ziel ist es, eventuelle negative Effekte frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls nachzubessern. Ein Zwischenbericht wird im April 2026 veröffentlicht und die abschließende Bewertung der bisherigen Gesetzeswirkung ist bis 2028 geplant. So sollen die Effizienz und gesellschaftlichen Folgen der Legalisierung kontinuierlich überprüft werden, insbesondere im Hinblick auf den Kinder- und Jugendschutz.
Das Modellprojekt: Lizenzierte Fachgeschäfte in Pilotregionen
Die Bundesregierung plant, nach dem Modell der Schweizer Pilotversuche, in ausgewählten Regionen den Verkauf von Cannabis in lizenzierten Fachgeschäften zu erproben. Dieses Modellprojekt, auch „Säule 2“ genannt, wird voraussichtlich ab Mitte 2025 starten und ebenfalls wissenschaftlich begleitet. Die Umsetzung hängt jedoch von der Zustimmung der EU-Kommission ab, die den Gesetzentwurf derzeit prüft. Sollte die EU keine Einwände erheben, könnte das Projekt, das strenge Auflagen für den Verkauf und Konsum vorsieht, ab 2026 offiziell beginnen.
Politische Unsicherheit und mögliche Rücknahme
Da im September 2025 Bundestagswahlen anstehen, bleibt die politische Zukunft der Legalisierung unsicher. Die CDU hat bereits angekündigt, die Entscheidung rückgängig machen zu wollen, sollte sie die nächste Regierung stellen. Ob und wie schnell dies umgesetzt würde, ist noch offen. Es bleibt abzuwarten, ob Deutschland weiterhin diesen neuen Weg in der Drogenpolitik verfolgt oder eine Kehrtwende vollzieht.
Wenn du Fragen zur neuen Gesetzgebung hast oder weitere Informationen benötigst, kannst du uns jederzeit kontaktieren oder hier einen Kommentar hinterlassen – wir halten dich gerne auf dem Laufenden!